AGB - Pfand

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pfandleihe
Berechtigung und Gegenstand der Beleihung
§ 1. Gold und Wert V.V. e.U. gewährt Darlehen in bar gegen Verpfändung von beweglichen Sachgütern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertraulichkeit und Ausweisleistung
§ 2.
1.Das Unternehmen verpflichtet sich, die Interessen des Pfandgebers zu wahren und alle Daten streng vertraulich zu behandeln.
2.Der Pfandgeber muss einen gültigen Ausweis vorlegen, insbesondere bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Besitzes. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen wird die Sicherheitsbehörde informiert.
Annahme und Ablehnung von Pfändern
§ 5.
1.Es können bewegliche Gegenstände aller Art angenommen werden, ausgenommen solche, die gesetzlich oder aus praktischen Gründen von der Beleihung ausgeschlossen sind (siehe § 6).
2.Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Belehnungsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Bemessung des Darlehens
§ 8. Die Höhe des Darlehens wird von den Experten des Unternehmens anhand des Wertes des Pfandgegenstandes festgelegt. Dabei wird regelmäßig ein Sicherheitsabschlag vorgenommen, um mögliche Verwertungsverluste zu berücksichtigen.
Pfandschein und Rechte des Pfandgebers
§ 11. Für jede Belehnung wird ein Pfandschein ausgestellt, der folgende Informationen enthält:
•Beschreibung des Pfands
•Darlehensbetrag
•Laufzeit und Verfallstag
Der Pfandschein dient als Nachweis für die Rechte des Pfandgebers.
Auslösung und Verwertung
§ 14. Die Auslösung des Pfands erfolgt gegen Rückzahlung des Darlehens und Zahlung aller anfallenden Gebühren.
§ 22. Verfallene Pfänder werden nach Ablauf einer Nachfrist verwertet, in der Regel durch Versteigerung. Ein möglicher Überschuss wird dem Pfandgeber ausgezahlt.
Haftung und Versicherung
§ 30. Das Unternehmen haftet für den Verlust oder die Beschädigung des Pfandgegenstands nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Pfandgegenstand ist während der Aufbewahrung gegen Raub, Einbruchdiebstahl und Feuer versichert.
Gerichtsstand
§ 35. Für alle Streitigkeiten aus Pfandgeschäften gilt ausschließlich das österreichische Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Gold und Wert V.V. e.U..